04.04.2022 Biofrontera AG: Behördliches Preisdekret für AMELUZ® in Spanien aufgehoben

04.04.2022 Biofrontera AG: Behördliches Preisdekret für AMELUZ® in Spanien aufgehoben

Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass in Spanien seit dem 01. April 2022 der Medikamentenpreis von Ameluz ® nicht mehr durch ein nach Meinung von Biofrontera fehlerhaftes Preisdekret reduziert wird. Der Biofrontera wurde im November 2020 von der spanischen Gesundheitsbehörde eine Preiskappung auferlegt, so dass Biofrontera den ursprünglichen Verkaufspreis von Ameluz ® im spanischen Markt um 50% senken musste. Die Senkung trat in Kraft aufgrund einer falschen Einordnung von Ameluz ® in Bezug auf die enthaltene Wirkstoffkonzentration. Nach Meinung von Biofrontera war diese Einstufung nicht zutreffend…

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