Vorstand und Aufsichtsrat erwarten, dass die sino AG und die sino Beteiligungen GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der sino AG, nach Vollzug der am 20. Mai 2021 per Ad hoc – Mitteilung berichteten Teilverkäufe von Geschäftsanteilen an der Trade Republic Bank GmbH über insgesamt rund 139 Millionen Euro Liquidität verfügen werden, die die Verwaltung als nicht betriebsnotwendig ansieht und von denen bisher nichts für Ausschüttungen vorgesehen war.
Unbeschadet der rechtlichen Notwendigkeit, dass Vorstand und Aufsichtsrat über künftige Gewinnverwendungsvorschläge an die Hauptversammlung nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende jeweils gesondert beraten und entscheiden, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass die besondere Höhe der genannten, nicht betriebsnotwendigen Liquidität eine frühzeitige Festlegung einer Gewinnverwendungspolitik gebietet.
Vorstand und Aufsichtsrat der sino AG haben daher heute im Hinblick auf eine Gewinnverwendung für die Geschäftsjahre 2020/2021 und 2021/2022 als Gewinnverwendungspolitik beschlossen, insgesamt mindestens 120 Millionen Euro (brutto) an die Aktionäre der sino AG auszukehren. Der Vorstand und der Aufsichtsrat präferieren derzeit, die gesamte Summe als Dividende in einer oder mehreren Tranchen auszuschütten; jedoch soll auch ein Aktienrückkauf nicht ausgeschlossen sein (welcher aber unter anderem gesonderter Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfte).
Konkrete Beschlüsse zu Gewinnverwendungsvorschlägen für künftige Geschäftsjahre wurden heute nicht gefasst; es gibt auch keine konkreten Planungen zu einem Aktienrückkauf.
Diese Gewinnverwendungspolitik wurde unter der Voraussetzung beschlossen, dass der Vollzug der genannten Teilverkäufe von Geschäftsanteilen der Trade Republic Bank GmbH (der unverändert im laufenden Geschäftsjahr erwartet wird) mit einem Gewinn von insgesamt rund 127,0 Millionen Euro nach Steuern (vgl. Ad hoc – Mitteilung vom 20. Mai 2021) erfolgt.
Mit dieser Gewinnverwendungspolitik streben Vorstand und Aufsichtsrat an, dass der sino AG ausreichend Mittel zur Stärkung und/oder Ausbau des Kerngeschäfts zur Verfügung stehen. Zugleich würde auch in der sino Beteiligungen GmbH noch Liquidität verbleiben, um neue Beteiligungen eingehen oder in bestehende Beteiligungen weiter investieren zu können.
Der am 12. März 2021 im Bundesanzeiger bereits bekannt gemachte Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von 2,92 Euro pro Aktie bleibt hierdurch unberührt und wurde heute auch nicht geändert. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag bezieht sich auf den Bilanzgewinn des Vorjahres, der durch den Vollzug der genannten Teilverkäufe nicht berührt wird.