Biofrontera: Berufskrankheit Aktinische Keratose: Wann sie anerkannt wird und welche Therapiemöglichkeiten es gibt

Biofrontera: Berufskrankheit Aktinische Keratose: Wann sie anerkannt wird und welche Therapiemöglichkeiten es gibt

Aktinische Keratose (AK) ist die häufigste Hautkrebsvorstufe, die durch chronische Exposition gegenüber ultravioletten (UV-) Strahlen hervorgerufen wird1. Diese tritt meist an Stellen auf, die regelmäßiger UV-Strahlung ausgesetzt waren, wie z.B. im Gesicht, an den Ohren, Lippen, auf der unbehaarten Kopfhaut, an den Unterarmen, auf dem Handrücken und an den Unterschenkeln.

Vor allem Menschen, die sich berufsbedingt viel im Freien aufhalten, entwickeln häufig Aktinische Keratosen – die mittlerweile sogar teils als Berufskrankheit (BK) eingestuft werden.

Wann gilt die Aktinische Keratose als Berufskrankheit?

Seit dem 01.01.2015 sind multiple Aktinische Keratosen (AK) sowie das Plattenepithelkarzinom unter gewissen Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt2. Denn es gilt als erwiesen, dass diese durch langjährige UV-Strahlung „arbeitsbedingt“ verursacht werden können. Zu den betroffenen Berufen gehören z.B. Landwirte, Gärtner, Bauarbeiter, Handwerker, Straßenarbeiter, Bademeister und Postboten.

Allerdings müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein, damit Aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome als Berufskrankheit anerkannt werden.

Diese sind:

  • Gesicherte Diagnose von multiplen AK-Läsionen (mind. 6 einzelne Läsionen pro Jahr oder konfluierend auf einer Fläche von mehr als 4 cm2) oder eines Plattenepithelkarzinoms
  • Patient gehört einer besonders betroffenen Berufsgruppe an
  • Hautveränderungen liegen in einem Bereich, der dem natürlichen UV-Licht arbeitsbedingt ausgesetzt war
  • Ausreichend intensive, arbeitsbedingte UV-Exposition (> 40 % der Lebenszeit)
  • Keine wesentliche, außerberufliche UV-Belastung

Sind die genannten Bedingungen erfüllt, so wird die Aktinische Keratose als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt. Versicherte haben nach Anerkennung einer Berufskrankheit einen rechtlichen Anspruch auf eine lebenslange Behandlung zulasten des Unfallversicherungsträgers (UV-Träger).

Prophylaxe und Therapiemöglichkeiten

Im Idealfall wird die Haut so gut vor UV-Strahlung geschützt, dass es erst gar nicht zur Entstehung einer Aktinischen Keratose kommt. Zum Beispiel durch das Tragen langärmeliger T-Shirts, langer Hosen und einer Kopfbedeckung. Zusätzlich empfiehlt sich ein Sonnenschutzprodukt mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor – z. B. von Eucerin (Beiersdorf; ISIN: DE0005200000).

Im Falle einer diagnostizierten Aktinischen Keratose sollte aufgrund der Nichtvorhersehbarkeit der möglichen Progression zum Plattenepithelkarzinom eine konsequente Behandlung angestrebt werden. Neben Kryo- und Lasertherapie stehen auch weitere Behandlungsoptionen wie die Photodynamische Therapie (PDT) sowie diverse topische Pharmaka zur Verfügung.

Hersteller wie Almirall; (ISIN: ES0157097017) bieten topische Arzneimittel zur Selbstanwendung an.

Alternativ kann die Aktinische Keratose auch mittels PDT behandelt werden. Biofrontera (ISIN: DE0006046113) bietet hierzu ein Arzneimittel an, dass sowohl in Kombination mit einer Belichtung mit einer Rotlichtlampe oder in Kombination mit Tageslicht eingesetzt werden kann.

Quellen:

¹Actinic Keratosis – The Skin Cancer Foundation

²https://www.springermedizin.de/aktinische-keratose/berufskrankheit-bk-5103/18525892

3 https://www.fachinfo.de/suche/fi/007858

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